Schlüsselübergabe

Nachfolgend fassen wir alle Schritte nochmals zusammen und klären die Fragen, was nach dem Notartermin passiert.
Nachfolgend fassen wir alle Schritte nochmals zusammen und klären die Fragen, was nach dem Notartermin passiert.
2. Besichtigung - in der Regel bedarf es einiger Besichtigungen, bevor es zu einem Hauskauf kommt.
3. Finanzierung - für eine Immobilie entschieden? Vereinbaren Sie einen Termin mit der Bank, um eine Finanzierung zu fixieren.
4. Notartermin vereinbaren - für die Unterzeichnung des Kaufvertrags.
5. Darlehensvertrag unterschreiben -Nach dem Sie mit der Bank alle Konditionen Ihres Kredits abgeklärt haben, unterzeichnen Sie den Darlehensvertrag.
!!! Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. In dieser Zeit sollte der Notartermin stattfinden.
6. Notartermin - Nun wird der Kaufvertrag unterschrieben. Alle Änderungswünsche können bei dem Beurkundungstermin in den Vertrag aufgenommen werden.
7. Kaufpreis und alle Kaufnebenkosten zahlen - Der Verkäufer erhält den vereinbarten Kaufpreis. Maklerprovision, Notargebühr sowie die Grunderwerbsteuer werden ebenfalls fällig.
8. Schlüsselübergabe - findet nach Zahlung der vollständigen Kaufsumme statt.
kümmert sich der Notar um die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den künftigen Eigentümer der Immobilie dokumentiert.
Nach der Auflassungsvormerkung meldet der Notar den Immobilienkauf an das Finanzamt. Die Grunderwerbsteuer wird festgesetzt. Je nach Bundesland liegt sie zwischen 3,5 und 6,5 % der Kaufsumme. Nach der Zahlung des festgesetzten Betrags sendet das Finanzamt an den Notar die sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ohne diese Bescheinigung ist kein Eigentümerwechsel möglich. Hat der Käufer die Grunderwerbsteuer sowie die gesamte Kaufsumme bezahlt, lässt der Notar den neuen Eigentümer in das Grundbuch eintragen. Die Auflassungsvormerkung wird gelöscht und der Verkaufsvorgang angeschlossen.
Herzlichen Glückwunsch! Sie sind nun der neue Eigentümer der Immobilie.
!!! Im Übrigen können Sie vom Kaufvertrag nicht zurücktreten, wenn Sie von der Bank eine Finanzierungsabsage erhalten. Deshalb unterschreiben Sie bitte den Vertrag erst dann, wenn die Finanzierung steht.
Falls die Zahlungen bereits geleistet sind, wird der Darlehensvertrag rückabgewickelt. D.h. die Bank erstattet Ihnen gezahlte Tilgungen sowie Zinsen. Sie überweisen der Bank die gezahlte Darlehenssumme inkl. der noch nicht geleisteten Darlehenszinsen auf die Restschuld.
!!! Beeilung: Da die Darlehenszinsen pro Tag berechnet werden, sparen Sie Geld für jeden Tag, den Sie die Summe eher zurück überweisen.
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