Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Fall des Verkaufs eines Grundstücks oder einer Wohnung sowie im Fall der Vermietung von Gewerberäumen kommt ein Maklervertrag zustande, wenn Sie von unserem Angebot Gebrauch machen, unabhängig davon, ob Sie sich mit uns oder z.B. dem Eigentümer (Vermieter oder Vormieter) direkt in Verbindung setzen. Die Höhe einer in diesem Fall Ihrerseits zu zahlenden Provision richtet sich nach Vereinbarung, sonst nach der üblichen Höhe von 3,57%. Die jeweils angegebene Provision zahlen Sie nur, wenn ein Vertrag über das Objekt zustande kommt. Die Provision ist bei Abschluss eines Vertrages fällig, auch wenn wir beim Vertragsabschluss nicht mitwirken. Sie sind einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner tätig sind. Haben wir nach Aufgabe eines Objektes nicht binnen zwei Wochen von dem Empfänger eine Mitteilung, dass und von wem er das gleiche Objekt evtl. bereits aufgegeben erhalten hat, ist er mit einer entsprechenden späteren Behauptung ausgeschlossen; wir sind verpflichtet, den Empfänger bei Beginn der Frist auf diese Bedeutung besonders hinzuweisen.
Im Fall der Vermietung von Wohnräumen trägt unser Auftraggeber die Provision, es sei denn, wir holen ausschließlich aufgrund eines Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten. Gerichtsstand für Kaufleute ist Mannheim.